Behörde Beschreibung Behörde  
 
   
Beschreibung von Behörde Infos zu Behörde und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Sehr geehrte Damen und Her
ren. Meine ...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Behörde

Dieser Text beschreibt Behörde.


Der untere Text beinhaltet die Behörde Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Behörde Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Behörde fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Behörde möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Behörde Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Behörde beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Behörde. Fragen zu dem Thema Behörde können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Behörde Artikel

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)). Behörden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Dienstsiegel führen.

Umgangssprachlich wird unter einer Behörde auch eine Institution verstanden, die streng nach Vorschriften arbeitet. Die Abgrenzung einer Behörde zu einer Nicht-Behörde kann dann schwierig werden, wenn die öffentliche Hand wirtschaftliche Aufgaben übernimmt, der Charakter als öffentliche Verwaltung also fraglich ist (Beispiel: Städtisches Theater). Dann ist die Frage, ob es sich um eine Behörde handelt, häufig eine der Rechtsstellung der Institution, in der öffentlichen Wahrnehmung auch eine Frage des Verhaltens der Mitarbeiter.

Eine Behörde kann auch eine Zusammenfassung mehrerer öffentlicher Verwaltungseinheiten sein. In Hamburg sind z. B. Nennungen wie "Behörde für Inneres" üblich, die dem Ministerium für Inneres in anderen Ländern entspricht.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Der Reibert. Heer/Luftwaffe/Marine/Streitkräftebasis/Zentraler Sanitätsdienst Der Reibert das Handbuch für deutsche Soldaten Man kommt als neuer Soldat wohl kaum daran vorbei. Es ist das Handbuch des deutschen Soldaten für die Ausbildung. Es ist wirklich sehr Umfassend und behandelt alles was man in der Ausbildung zu hören bekommt. Von Gesetzen und Innerer Führung, die Aufteilung der Bundeswehr,Sicherheitspolitik,über...

Behördenstruktur

Bundes- und Landesbehörden haben eine sehr ähnliche Struktur. Sie unterscheidet sich - insbesondere in den Nennungen - deutlich von kommunalen Behörden. Darum werden diese getrennt dargestellt.

Generell gilt, dass die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die wesentlichen Arbeitsabläufe durch Gesetz, Verordnung, Erlass, Satzung, Geschäftsordnung oder anderweitig eindeutig und nachvollziehbar festgelegt sind. Neben den in Gesetzen und Verordnungen niedergelegten und damit einklagbaren Rechten der Bürger unterliegen die Behördenentscheidungen grundsätzlich einer rechtlichen Überprüfung (Verwaltungsgerichtsbarkeit). Die internen Abläufe sind hingegen nicht einklagbar, unterliegen aber der Dienstaufsicht und können ggf. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegt werden. Eine Klagbarkeit kann sich aus inneren Abläufen jedoch ergeben, wenn es dadurch zu einer "Selbstbindung" der Verwaltung kommt, ein Abweichen von einer Verwaltungspraxis demnach den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG verletzten würde.
(Dieser Passus ist bis jetzt von einem Nichtjuristen geschrieben. Da sollte ein Jurist sich an eine Verbesserung / Präzisierung und erforderlichenfalls an eine Korrektur machen).

Wegen der föderalen Struktur gibt es praktisch zu allem irgendwo auch Ausnahmen. Die folgenden Texte stellen daher den üblichen Fall dar. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben.

Buch-Tipp: Einsatztaktik für den Gruppenführer Aufschlussreich Eines der besten Fachbücher, die ich je gelesen habe. Jeder Feuerwehrangehörige mit Grundkenntnissen wird aus diesem Buch heraus sehr viel nützliches Wissen bekommen. Es hilft, sich in die Denk- und Handlungsweise einer Führungskraft hinenversetzen zu können. Und es zeigt die vielen kleinen Arbeitsschritte einer Feuerwehr im...

Bundes- und Landesbehörden

Die tragenden Einheiten der Bundes- und Landesverwaltung sind die Referate. Aus organisatorischen Gründen können mehrere Referate zu Abteilungen (ggf. auch Unterabteilungen) zusammengefasst werden. Beim Bund und in den meisten Ländern werden mehrere Abteilungen zu Ministerien zusammengefasst.

Die Bundes- und Landesbehörden führen die Gesetze des Bundes bzw. ihres Landes aus. (Siehe jedoch auch Auftragsverwaltung ). Da die Länder die eigentlich konstituierenden Elemente der Bundesrepublik Deutschland sind, handeln diese selbständig in dem Rahmen ihrer Bundes- und Landesverwaltung ca. unter der Aufsicht ihrer Regierung und diese des jeweiligen Parlaments sowie unter der Überprüfung durch Gerichte.

Bei in dem allgemeinen großen Verwaltungen heißen die einzelnen Behörden häufig Amt, z.B. Finanzamt oder Forstamt .

Buch-Tipp: Falsche Taktik - Große Schäden Ein Schritt in die richtige Richtung! Das tut weh,wenn man in einem Text wiederfindet wie man in dem Moment in einem wirklich nicht optimalen Zustand gefangen ist. Mehr noch als die Auführung der Lösungsmöglichkeiten und Denkansätzen, hat mich der Hinweis auf die Wurzel des Übels begeistert. Die heilige Kuh Feuerwehr, wir quasie schon mal am Schlachter...

Kommunalbehörden

Die tragenden Einheiten der Kommunalverwaltungen heißen Ämter . Mehrere Ämter können zu Dezernaten zusammengefasst werden. In der Kommunalverwaltung ist eine Abteilung eine Untergliederung eines Amtes. Ein Abteilungsleiter einer Kommunalbehörde entspricht so eher einem Gruppenleiter der freien Wirtschaft, also einer Führungskraft mit sehr eingeschränkter Kompetenz. Im Gegensatz dazu ist der Abteilungsleiter einer Bundesbehörde (siehe weiter oben) eine sehr mächtige Persönlichkeit, die in der freien Wirtschaft eher einem Direktor entspricht.

Kommunen sind nicht souverän, sondern unterliegen der Kommunalaufsicht. Dies bedeutet, dass Entscheidungen von Kommunalbehörden grundsätzlich auch von der Aufsichstbehörde aufgehoben werden können, in vielen Fällen wird deren vorhergehende Genehmigung erfordert. Die Kommunalaufsicht ist hierarchisch geordnet und liegt für kleinere Gemeinden üblicherweise beim Landkreis, für diese häufig bei der Bezirksverwaltung. Höchste Instanz der Kommunalaufsicht ist üblicherweise das Innenministerium des Landes.

Buch-Tipp: Handbuch für den Feuerwehrmann Ein Muss für jeden Feuerwehrmann der "Hamilton" ist ein Grundlagenbuch. Ich verschenke ihn an jeden Jugendglichen, der ihn die aktive Wehr übernommen wird als Abschiedsgschenk aus der Jugendfeuerwehr. Der Inhalt ist seit Jahrzehnten bewährt: Auf die häufigsten Fragen wird detailliert und fachlich richtig geantwortet. Auch für ältere Feuerwehrleute...

Sonstige Behörden

...

Buch-Tipp: Hanne Levien - ein Fall von Klassenjustiz. Dokumentation zur fristlosen Entlassung von Hanne Levien durch BEH und zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Um ausführliche Informationen zum Buch "Hanne Levien - ein Fall von Klassenjustiz. Dokumentation zur fristlosen Entlassung von Hanne Levien durch BEH und zu dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter...

Verwaltungsvorgänge

Verwaltungsvorgänge haben in dem allgemeinen sehr strenge Nennungen. So gibt es für Schriftstücke folgende festgelegten Nennungen:

  • Ein Erlass ist ein Schriftstück aus der Ministerialverwaltungen an nachgeordnete Behörden, z.B. ein Erlass des Kultusministeriums über irgendwelche Regeln an Schulen.
  • Eine Verfügung ist ein Schriftstück aus einer außerhalb des Ministeriums liegenden an nachgeordnete Behörden oder auch an Bürger, z.B. eine Polizeiverfügung des regionalen Polizeipräsidenten.
  • Ein Bericht ist grundsätzlich ein Schriftstück von unten nach oben. Ein Brief eines subalternen Behördenmitarbeiters an seinen Chef oder gar an den Minister ist also auch dann ein "Bericht", wenn er nicht angefordert war, sondern eine Eigeninitiative des Beamten ist.
  • Ein Schreiben ist alles andere, zu dem Beispiel Briefe an Bürger oder an andere Behörden.

Beispiel: Nach einem Einbruch in das Finanzamt schreibt der Polizeirevierleiter einen Bericht an den Polizeipräsidenten, er richtet ein Schreiben an das Finanzamt und eine Verfügung an seine ihm untergebenen Polizeibeamten.

Buch-Tipp: Outlook Tipps & Tricks - Das ultimative Lösungsbuch für alle Outlook-Probleme - für alle Outlook-Versionen von 2000-2007 Das Lösungsbuch schlechthin. So ein gutes Buch und dann auch noch zu diesem Preis, findet man nicht alle Tage. Habe es, bin selbst in dem IT-Service tätig, in zwei Tagen verschlungen. Ein aha Erlebnis nachdem anderen hatte ich dabei. Man merkt, ein wirklicher Outlook-Profi schreibt hier. So ist das Buch auch zu verstehen. Er hält sich nicht...

Zitat

  • "Der glaubt wohl, es gibt keine Behörden mehr? Als ob es überhaupt ohne Behörde gehen könnte! Da möchte ja jeder über andere herfallen!"
Buch-Tipp: Richtig Qi Gong mit osteopathischen Übungen Qi Gong - wirklich "Richtig" In dem Zusammenhang mit Qi Gong und Tai Chi hört man stets auch reichlich über "Energie-Blockaden", die heute fast jeder hat, unter denen sich aber kaum jemand praktisch etwas vorstellen kann. Und dann fiel mir dieses Buch in die Hände und faszinierte mich sofort, denn es vermittelt in dem ersten Teil, wo...

Weblinks


Weiteres zu dem Artikel Behörde

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Innenministerium, Regeln, Charakter, Aufsicht, I, Struktur, Tolstoi, Bericht, Regierung, Zusammenfassung, Frage, Einbruch, Landes, Gg
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Behörde' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Behörde Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Behörde' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Behörde' und 'Behörde' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Behörde' Beschreibung entsprechen.